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AGB-

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Sabsi`s Feinputz AGB

für einmalige Reinigung

1. Leistung

Firma Sabsi`s Feinputz erledigt Unterhaltsreinigung : Haushalts,- Reinigung von Büro und Praxisräumen, Treppenhausreinigung , Frühjahrsputz & Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie

2. Beginn

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Auftragserteilung seitens Kunde

3. Arbeitsbeginn

Der Haushalt des Kunden wird gemäss Aufgabenliste , das von den Vertragsparteien zusammen erarbeitet wurde , gereinigt.

4. Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden. Die umfassenden Dienstleistungsaufträge sind dem Leistungsangebot zu entnehmen. Dieses Konditionenblatt bildet einen festen Bestandteil dieser Vereinbarung.

5. Preise, Konditionen, Fälligkeit

Die Kosten werden jeweils mittels Festpreises des Objektes ermittelt

Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 5 Tagen zu begleichen ,

bei Umzugsreinigungen bei Übergabe des Mietobjektes in bar .

Bei einer zweiten Mahnung behält sich Sabsi`s Feinputz das Recht vor , CHF 50.— für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt..

6. Schlüsselabgabe

Der Kunde übergibt der Firma Sabsi`s Feinputz einen Schlüssel seiner Haushaltung. Der Schlüsselempfänger verpflichtet sich, mit dem Erhalt der Schlüssel, zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden, betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt, ausserhalb der vereinbarten Zeiten strengstens untersagt. Zusätzlich ist Sabsi`s Feinputz darum besorgt, dass die Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Kunde keinen Schlüssel rausgeben kann oder möchte, und den Schlüssel lieber deponieren möchte , muss gewährleistet sein , das der Schlüssel zum genannten Zeitpunk an der vereinbarten Stelle deponiert wird–ist der Schlüssel nicht an dem vereinbarten Platz muss der Kunde trotzdem die vereinbarte Reinigungszeit bezahlen.

7. Reinigungsmaterial

Die Firma Sabsi`s Feinputz stellt alle erforderlichen Reinigungsmittel und Gerätschaften selbst. Wünscht der Kunde spezielle Reinigungsmittel, werden diese vom Kunden zur Verfügung gestellt und nach Angaben des Kunden verwendet. Es werden von Sabsi`s Feinputz angeforderte spezielle Reinigungsmittel in Rechnung gestellt. Die Microfasertücher werden von uns zur Verfügung gestellt und gewaschen. Sabsi`s Feinputz reinigt mit professionellen und möglichst umweltfreundlichen Reinigungsmitteln.

8. Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht

Sabsi`s Feinputz verpflichtet sich , keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren , an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass er einer Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt. Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe Sabsi`s Feinputz , in irgendeiner Art und Weise schaden könnten.Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses.

9. Konventionalstrafe

Bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (Art. 9) schuldet der Kunde Sabsi`s Feinputz eine Konventionalstrafe in der Höhe des Auftragsvolumens der vergangenen zwölf Monate für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Zusätzlich haftet der Kunde vollumfänglich für den die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht zur Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen. Sabsi`s Feinputz ist ausdrücklich berechtigt, die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes sowie die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und des Konkurrenzverbotes für die Zukunft zu verlangen.

10. Substitution

Sabsi`s Feinputz darf sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden.

11.Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Vorgaben, Änderungen der paritätischen Kommission, Auflagen des GAV, Anpassungen der Teuerung oder der MwSt. etc. bleiben vorbehalten.

12. Schlussbestimmungen

Die Vertragspartner vereinbaren bei Meinungsverschiedenheiten, vor der Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben und dazu der Gegenpartei mindestens ausreichende Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.

13. Unterschriften

Die AGB werden in zwei identischen Originalexemplaren in deutscher Sprache ausgefertigt. Beide Parteien erhalten ein Exemplar. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift die AGB gelesen und verstanden zu haben sowie mit dem Inhalt einverstanden zu sein.

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